Machen Sie mit bei der Bürgerstiftung Treptow-Köpenick

Die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick ist eine Mitmach-Stiftung. Wir führen Menschen zusammen, die sich engagieren und die Gesellschaft mitgestalten wollen – hier bei uns in Berlin Treptow-Köpenick. 

Ob mit Geld, Zeit oder Ideen – Sie können sich nach Ihren Interessen und Möglichkeiten einbringen. Wie Sie mitmachen können, möchten wir Ihnen hier vorstellen. Wir freuen uns darauf, Sie in Ihrem Engagement zu unterstützen!

Stiften und Spenden wird belohnt 

Der Fiskus fördert das Stiften, Spenden und das ehrenamtliche Engagement für das Gemeinwohl. Ihre Zuwendungen an die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick sind steuerlich absetzbar:

  • Spenden an eine Bürgerstiftung können insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Wenn die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis für das Finanzamt.
  • Die Gründung einer Stiftung oder eine Zustiftung in den Vermögensstock einer Bürgerstiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den vorgenannten Höchstbeträgen abgezogen werden (§ 10b Einkommensteuergesetz). Bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro.
  • Ist die Bürgerstiftung Ihr Erbe oder Miterbe, bleibt die Zuwendung an die Bürgerstiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften oder spenden dieses Erbe bzw. einen Teil davon innerhalb von zwei Jahren an eine Bürgerstiftung, wird Ihnen dafür die Erbschaftsteuer erlassen bzw. erstattet (§ 13, 29 ErbStG).

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds bietet Ihnen viel Gestaltungsspielraum bei minimalem Verwaltungsaufwand. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine zweckgebundene Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung. Sie können Ihrem Stiftungsfonds einen eigenen Namen geben. Die Erträge Ihres Stiftungsfonds werden dauerhaft für die Zwecke verwendet, die Ihnen am Herzen liegen, hier in Berlin Treptow-Köpenick. 

Sie können Ihre Zustiftung steuerlich geltend machen und erhalten eine Zuwendungsbestätigung von der Bürgerstiftung. Selbstverständlich können neben Privatpersonen auch Unternehmen oder gemeinnützige Einrichtungen Stiftungsfonds errichten. Ab einer Zustiftung von mindestens 20.000 Euro richten wir gerne Ihren persönlichen Stiftungsfonds bei der Bürgerstiftung Treptow-Köpenick ein.

Welche Formen von Stiftungsfonds gibt es?

  • Namensfonds ohne Zweckbindung: Richten Sie einen nach Ihnen benannten Stiftungsfonds ohne Zweckbindung ein, so bleibt Ihr Name dauerhaft bestehen. Die Gremien unserer Bürgerstiftung stellen sicher, dass die Erträge Ihres Stiftungsfonds immer dort eingesetzt werden, wo sie aktuell gebraucht werden und am besten Wirkung entfalten. Denn wo in 100 Jahren der größte Bedarf besteht, können wir heute nicht vorhersehen.
  • Stiftungsfonds mit thematischer Ausrichtung: Nicht ein individueller Stifterwille, sondern ein zu fördernder Bereich wie z.B. Kultur, Soziales, Umwelt oder Bildung steht im Zentrum der themenspezifischen Fonds. Aus den Erträgen werden Projekte gemeinnütziger Organisationen gefördert, die in diesen speziellen Bereichen arbeiten. Auch Projekte der Bürgerstiftung selbst können gefördert werden. Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte gefördert werden, entscheiden in der Regel die Gremien der Bürgerstiftung.
  • Stiftungsfonds mit Empfängerbenennung: In dieser Fondsvariante benennen Sie mit der Errichtung des Fonds in der Regel eine oder zwei gemeinnützige Organisationen, denen die Erträge aus Ihrem Fonds regelmäßig zufließen. 
  • Stiftungsfonds gemeinnütziger Organisationen: Bei dieser Variante des Stiftungsfonds ist eine gemeinnützige Organisation selber der Stifter. Da Vereine dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen und grundsätzlich kein Vermögen bilden können, ist die Errichtung eines Stiftungsfonds hierfür eine sehr gute Möglichkeit. So können beispielsweise größere Erbschaften an einen Verein dauerhaft gesichert werden. Die Erträge aus dem Fonds gehen selbstverständlich an die gemeinnützige Organisation, welche den Stiftungsfonds errichtet hat, und kommen deren gemeinnütziger Arbeit zugute. 

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und beraten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem Engagement!