Projektförderungen

Antragstellung

Vor Antragstellung wird gebeten, die Satzung der Bürgerstiftung Treptow-Köpenick zur Kenntnis zu nehmen und eine kurze schriftliche Projektskizze einzureichen, um vorab zu klären, ob das Projekt grundsätzlich förderfähig ist.

Zur Antragstellung bitte das hier zum Download bereitstehende Formular Förderantrag nutzen und mit den Anlagen Satzung, gültigen Freistellungsbescheid und Finanzplan schriftlich bei der Bürgerstiftung Treptow-Köpenick einreichen.

In der Regel sichert die Abgabe des Antrages zum Monatsende dessen Bearbeitung zur Vorstandssitzung im Folgemonat. Mindestens muss der Antrag jedoch 1 Kalenderwoche vor einer Vorstandssitzung vorliegen, damit dieser geprüft werden kann. Termine können erfragt werden.

Fragen zur Projektförderung beantwortet gerne:

Enrico Seidel, Koordinator Projektförderung

E-Mail: projekte@buergerstiftung-tk.de

FÖRDERANTRAG

Über folgenden Link können Sie das Formular herunterladen:

hier herunterladen

 

Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Treptow-Köpenick

  1. Die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick ist überparteilich und offen über konfessionelle Grenzen hinweg. Sie fördert Projekte, deren Zielsetzungen sich den gemeinnützigen Satzungszwecken der Bürgerstiftung Treptow-Köpenick zuordnen lassen.
  2. Vorschlagsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Initiativen sowie Einzelpersonen aus dem Bezirk Treptow-Köpenick für Projekte mit eindeutigem Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick.
  3. Zuwendungsberechtigt sind ausschließlich freie gemeinnützige Träger.
  1. Im Falle des Vorschlags durch ehrenamtliche Initiativen und Einzelpersonen, kann die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Suche nach geeigneten Trägern für das zu beantragende Projekt helfen.
  1. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse in der Regel bis zu einer Höhe von 1.000 €.
  2. Eine erneute Förderung eines gemeinnützigen Trägers im Bezirk wird erst dann möglich sein, wenn das zuvor bewilligte Projekt mit geeigneten Nachweisen (z. B. Fotos, Rechnungen und Sachbericht) geprüft und abgeschlossen ist.

Kriterien zur Vergabe der Fördermittel
  1. Die Förderung durch die Bürgerstiftung Treptow-Köpenick ist kein Ersatz für öffentliche Finanzierung, sondern will zusätzliche Projekte fördern, die dem Gemeinwohl dienen.
  2. Gefördert werden Projekte, welche
  • ehrenamtliches Engagement unterstützen,
  • eine hohe Nachhaltigkeit und einen hohen Multiplikatoren-Effekt sowie
  • Vorbildcharakter haben.

Von der Förderung ausgenommen sind:

  1. Personalkosten, Honorarkosten, laufende Kosten (z.B. Miete, Betriebskosten) mit Ausnahme der Zahlung in Form einer Übungsleiterpauschale bzw. Ehrenamtspauschale
  2. Kommerzielle Veranstaltungen
  3. Förderung von Einzelpersonen